Qualitative Einstufung von Olivenöl:
1-Natives Olivenöl Extra
ist die höchste Qualitätsklasse, es darf nur durch mechanische Kaltextraktion, nicht durch Lösungsmittelextraktion gewonnen sein. Sein Gehalt an qualitätsmindernden freien Fettsäuren ist auf 0,8 % begrenzt. Es muß fruchtig schmecken und frei sein von Fehlgeschmack. Peroxidzahl (POZ) maximal 20 meq O2/kg.
2-Natives Olivenöl
unterscheidet sich vom Nativen Olivenöl Extra durch eine etwas geringere Fruchtigkeit und evtl. minimale Geschmacksfehler. Der Gehalt an freien Fettsäuren darf 2 % nicht überschreiten. Peroxidzahl (POZ) maximal 20 meq O2/kg.
3-Lampantöl
ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Es riecht unangenehm und enthält über 2 % freie Fettsäuren. Auch kann es mehr als 0,2 mg/kg halogenierte Lösungsmittel enthalten und eine hohe Peroxidzahl haben, ein Hinweis für beginnenden Verderb.
4-Raffiniertes Olivenöl
entsteht durch Raffination von Lampantöl. Der Gehalt an freien Fettsäuren nach der Raffination muß unter 0,3 % liegen. Es hat als Vollraffinat keinen typischen Olivenölgeschmack mehr. Peroxidzahl (POZ) maximal 5 meq O2/kg.
5-Olivenöl
ist ein Verschnitt aus raffiniertem und nativem Olivenöl. Das Raffinat darf bereits bei einer Beimischung von 1% nativem Olivenöl als "Olivenöl" bezeichnet werden. Zusätze von 15% werden in der Praxis wohl kaum überschritten. Kann geschmacklich je nach Mischungsverhältnis wieder an Oliven erinnern. Maximal zulässig ist ein Gehalt von 1% an freier Fettsäuren.
6-Rohes Oliventresteröl
wird aus den Preßrückständen und den Kernen gewonnen. Der Trester wird mit Wasser gemischt erneut zentrifugiert, oder der Restölgehalt mit Hexan, einem gesundheitsschädlichen Lösungsmittel, extrahiert. Zum Verzehr ist es nicht geeignet.
7-Raffiniertes Oliventresteröl
ist das Vollraffinat des Öls Kategorie 6. Säuregehalt maximal 0,3%. Peroxidzahl (POZ) maximal 5 meq O2/kg. Auch dieses Öl schmeckt nicht mehr nach Olivenöl, wird daher mit beliebigen Anteilen an nativen Ölen der Kategorien 1 oder 2 vermischt zum:
8-Oliventresteröl
Maximal zulässig ist ein Anteil von 1% an freier Fettsäuren. Dieses kann gemäß Artikel 35 der Verordnung Nr. 136/66/EWG im Einzelhandel vermarktet werden. Hier wird also Müll durch industrielle Aufarbeitung wieder zum Lebensmittel!
Die hier angeführten Grenzwerte (Anteil an freien Fettsäuren und Peroxidzahl) sind nur zwei von vielen. Weiter gibt es Vorgaben für den Wachsgehalt, Zusammensetzung und Gehalt von Stearinen, Extinktionskoeffizent, Gehalt an Erythrodiol und Uvaol und einige mehr. Diese vielen weiteren Grenzwerte dienen vor allem dazu den Öl-Panschern das Leben etwas schwerer zu machen, da mit ihnen Fremdöle, überlagerte oder raffinierte Öle und verbotene Behandlungsverfahren erkannt werden können.
Geschmackliche Abgrenzung:
Ganz wichtig ist natürlich auch die sensorische Prüfung, bei der schließlich der Geschmack des Öls bewertet wird. Hier gibt es wiederum sehr detaillierte Vorschriften in wie weit das Öl einer bestimmten Kategorie einen Fehlgeschmack aufweisen darf, wie dieser festzustellen ist und welcher geschmacklichen Einstufung ein Öl genügen muss. Alles hier aufzuführen würde zu weit gehen, nur so viel: Olivenöl der ersten Kategorie, nativ extra, darf quasi keinen Fehlgeschmack aufweisen und muss das Attribut "fruchtig"erhalten (vereinfacht ausgedrückt). Nicht schmecken darf es:
- stichig, entsteht durch Fermentation der geernteten Oliven, zB. im Fallobst, (also nicht den lieben Gott die Arbeit machen lassen!), oder durch zu lange und falsche Lagerung.
- Wein- und Essigartig, auch die übermäßige Bildung von Essigsäure, Ethylacetat und Ethanol kommt durch verdorbenes Obst.
- ranzig, das Öl reagiert mit dem Luftsauerstoff, es oxidiert, es entstehen die Peroxide. Im gesamten Produktionprozess muss darauf geachtet werden, besonders aber bei der Lagerung. Also besser kleine Flaschen kaufen, die dann auch nicht ewig halbvoll im Regal stehen.
- metallisch, kommt durch Lagerung in den falschen Behältern, zB. schadhaften Blechkanistern.
- modrig, durch falsche Lagerung und mangelnde Sauberkeit der Behälter, oder schimmlige Korken.
- schlammig, wenn das Öl in großen Absetzbehältern aufbewahrt wird um es zu klären und die abgesetzten Schweb- stoffe nicht regelmäßig entfernt werden.
Abschließend möchte ich noch folgenden, schönen Satz zu dieser Regelvielfalt zitieren, den ich beim wissenschaftlichen Informationsdienst des Europäischen Instituts für Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften (EU.L.E.) e.V. gefunden habe:
"Für den Analytiker sind die Regelungen problematisch, während sie dem Fälscher in gewisser Weise ein schützendes Dickicht bieten."
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